Jobvermittlung mit Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht es Arbeitsuchenden, einen privaten Arbeitsvermittler einzuschalten. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und welche Voraussetzungen gelten.
Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Instrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Er ermöglicht es arbeitsuchenden oder arbeitslosen Personen, einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler mit der Stellensuche zu beauftragen.
Bei erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche wird ein Erfolgshonorar direkt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an den Vermittler gezahlt. Für den Arbeitsuchenden ist die Vermittlung kostenlos.
Die rechtliche Grundlage bildet § 45 Abs. 4 SGB III.
Voraussetzungen für den AVGS
Für Arbeitsuchende:
- Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet
- Sie haben Anspruch auf einen AVGS — fragen Sie Ihren Berater bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
- Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit besteht in der Regel ein Rechtsanspruch auf den AVGS (§ 45 Abs. 4 Satz 3 SGB III)
- Der Gutschein ist in der Regel 3 Monate gültig und auf bestimmte Regionen oder Berufe beschränkbar
Für den privaten Vermittler:
- Der Vermittler benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
- Die Vermittlung muss in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden erfolgen
- Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens 6 Wochen bestehen, bevor die erste Rate gezahlt wird
- Bei mindestens 6 Monaten Beschäftigung wird die zweite Rate fällig
So funktioniert die Vermittlung mit AVGS
AVGS bei der Arbeitsagentur beantragen
Sprechen Sie Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an und beantragen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Privaten Vermittler auswählen
Wählen Sie einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler. Der Vermittler muss über eine AZAV-Zulassung verfügen.
Vermittlungsvertrag abschließen
Sie schließen einen Vermittlungsvertrag mit dem privaten Vermittler. Dieser ist für Sie kostenlos — die Vergütung erfolgt bei Erfolg durch die Arbeitsagentur.
Gezielte Stellensuche und Vermittlung
Der Vermittler sucht passende Stellen, bereitet Sie auf Gespräche vor und begleitet den Vermittlungsprozess.
Erfolgreiche Einstellung
Bei erfolgreicher Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird das Erfolgshonorar an den Vermittler gezahlt.
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Ob und in welcher Form ein AVGS erteilt wird, entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Bitte klären Sie die genauen Voraussetzungen und Bedingungen direkt mit Ihrem Berater. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zum AVGS
Ist die Vermittlung mit AVGS für mich kostenlos?
Ja, für Arbeitsuchende ist die Vermittlung über den AVGS kostenlos. Das Erfolgshonorar wird bei erfolgreicher Vermittlung direkt von der Agentur für Arbeit an den Vermittler gezahlt.
Habe ich Anspruch auf einen AVGS?
Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit besteht in der Regel ein Rechtsanspruch (§ 45 Abs. 4 Satz 3 SGB III). Davor liegt die Entscheidung im Ermessen Ihres Beraters. Sprechen Sie Ihren Berater bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter an.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Er kann regional und berufsfachlich eingeschränkt sein.
Was bedeutet AZAV-Zulassung?
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) regelt die Qualitätsstandards für Träger und Vermittler. Eine AZAV-Zulassung ist Voraussetzung, damit ein privater Vermittler über den AVGS abrechnen kann.
Fragen zum AVGS?
Wir beraten Sie gerne und klären gemeinsam, welche Möglichkeiten der Förderung und Vermittlung für Sie bestehen.